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   VGH Bayern, 10.08.2011 - 12 ZB 11.1001   

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https://dejure.org/2011,65655
VGH Bayern, 10.08.2011 - 12 ZB 11.1001 (https://dejure.org/2011,65655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.08.2011 - 12 ZB 11.1001 (https://dejure.org/2011,65655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. August 2011 - 12 ZB 11.1001 (https://dejure.org/2011,65655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Jugendhilferecht; Kostenerstattung zwischen Trägern der Jugendhilfe; gewöhnlicher Aufenthalt; keine ernstlichen Zweifel; keine Divergenz; Divergenzgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2011 - 12 ZB 11.1001
    Unter "Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist aber nur das dem Verwaltungsgericht übergeordnete Oberverwaltungsgericht - hier der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - zu verstehen, nicht aber eines der anderen Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster vom 24.3.1997 Az. 23 B 544/97 unter Hinweis auf BVerfG vom 21.3.1994 BayVBl 1994, 530; vgl. auch Happ, a.a.O., § 124 RdNr. 45; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 124 RdNr. 162).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2011 - 12 ZB 11.1001
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 107.72

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Kriegsopferfürsorgebehörden bei Anstaltsaufnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2011 - 12 ZB 11.1001
    Dabei ist unter "Ort" die jeweilige politische Gemeinde zu verstehen und nicht ein bestimmtes Haus oder gar eine bestimmte Wohnung (so BVerwG vom 17.5.1973 BVerwGE 42, 196 = FEVS 21, 361; BayVGH vom 29.7.1999 FEVS 51, 517).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2011 - 12 ZB 11.1001
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1997 - 23 B 544/97

    Entscheidungserhebliche Umstände; Veränderung; Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2011 - 12 ZB 11.1001
    Unter "Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist aber nur das dem Verwaltungsgericht übergeordnete Oberverwaltungsgericht - hier der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - zu verstehen, nicht aber eines der anderen Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster vom 24.3.1997 Az. 23 B 544/97 unter Hinweis auf BVerfG vom 21.3.1994 BayVBl 1994, 530; vgl. auch Happ, a.a.O., § 124 RdNr. 45; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 124 RdNr. 162).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 6 S 941/93

    Zum örtlich zuständigen Sozialhilfeträger bei Pendeln zwischen zwei Wohnorten -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2011 - 12 ZB 11.1001
    Die Klägerin meint, es liege eine Divergenz vor, weil das Verwaltungsgericht von obergerichtlichen Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg (vom 10.1.1991 FEVS 41, 91) und des VGH Baden-Württemberg (vom 23.11.1995 FEVS 46, 449) abgewichen sei.
  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 12 ZB 07.921

    Jugendhilfe; gemeinsames Sorgerecht der Eltern; Inhaftierung eines Elternteils;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2011 - 12 ZB 11.1001
    Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmt sich nicht allein nach dem inneren Willen des Betroffenen, sondern setzt eine aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu treffende Prognose voraus (vgl. zu allem auch BayVGH vom 12.2.2008 Az. 12 ZB 07.921).
  • VGH Bayern, 26.11.2021 - 12 ZB 20.900

    Pflichtwidriges Verhalten des Jugendhilfeträgers bei offenkundiger Zuständigkeit

    Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmt sich nicht allein nach dem inneren Willen des Betroffenen, sondern setzt eine aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu treffende Prognose voraus (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2011 - 12 ZB 11.1001 - BeckRS 2011, 33443).
  • VG Köln, 15.02.2012 - 23 K 5294/08

    Erschleichen eines Aufenthaltsrechts für die Bundesrepublik Deutschland durch

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.8.2011 - 12 ZB 11.1001 -, mit weiteren Nachweisen.
  • VG München, 07.05.2014 - M 18 K 13.1016

    Kein gewöhnlicher Aufenthalt bei 4-tägigem Aufenthalt in einer Wohnung

    Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltes bestimmt sich nicht allein nach dem inneren Willen des Betroffenen, es ist vielmehr auf Grundlage der tatsächlichen Verhältnisse eine Prognose zu treffen (BayVGH, Beschluss vom 10.8.2011, 12 ZB 11.1001, m.w.N.), wobei nicht eine rückblickende, sondern eine vorausschauende Betrachtung, ausgehend von den Umständen bei Beginn des Aufenthaltes, zu erfolgen hat (BayVGH, Urteil vom 18.7.2005, 12 B 02.1197).
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